Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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Einbürgerungstest

Einbürgerung > Voraussetzungen der Einbürgerung

Einbürgerungstest - Einbürgerungskurs

Seit dem 1. September 2008 ist zur Eibürgerung grundsätzlich der Nachweis eines bestandenen Einbürgerungstests notwendig.
Der Einbürgerungstest soll nachweisen, dass der Ausländer ausreichende staatsbüergeleriche Kenntnisse hat, damit sei Integration in Deutschland gesichert ist.

Hat der Ausländer einen deutschen Schulabschluss wird ein Einbürgerungstest regelmäßig nicht mehr notwendig sein.

Der Ausländer kann an dem
Einbürgerungstest ablegen ohne zuvor an einem Einbürgerungskurs teilgenommen zu haben.


Einbürgerungstest - Ausnahmen

Ein Einbürgerungstest muss nicht abgelegt werden, wenn der Ausländer

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
  • Behinderung oder
  • aufgrund seines Alters


nicht in der Lage ist, den Test zu bestehen.




Zu den Einbürgerungstests

Der Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest

Die Testfragen des Landes NRW

Prüfungsfragen auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren heruntergeladen werden.

300 allgemeine Fragen zu

  • "Leben in der Demokratie",
  • "Geschichte und Verantwortung" sowie
  • "Mensch und Gesellschaft"


und 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.

Vorbereitung auf den Einbürgerugnstest

Der Einbürgerungstest ist ein Test in Multiple-Choice-Form. Dabei ist ein Fragebogen mit 33 Fragen zu beantworten. Für jede Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen nur eine die richtige ist. Wer innerhalb von 60 Minuten 17 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung.

Alle Fragen 310 Fragen sind veröffentlicht.
Zu allen Fragen werden demnächst kurze schriftliche Hintergrunderläuterungen veröffentlicht werden.
Spezielle Einbürgerungskurse werden angeboten. Darüber hinaus können auch Einbürgerungswilligen, die bereits lange in Deutschland leben, an Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilnehmen. So können sie ihre Kenntnisse der deutschen Sprache auf das für die Einbürgerung geforderte Sprachniveau B 1 bringen und zugleich auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erwerben.

Derzeit keine Änderungen am Einbürgerungsfragebogen

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, kurzfristig Änderungen am Fragebogen zum Einbürgerungstest vorzunehmen. Wie es in der Antwort (16/10266) auf die Kleine Anfrage (16/10183) heißt, ist eine wissenschaftliche Überprüfung des bundeseinheitlichen Einbürgerungstests nach ein bis zwei Jahren vorgesehen.

"Allen Einbürgerungsbewerbern ist zudem bewusst, dass sie für eine erfolgreiche Teststeilnahme keineswegs alle Fragen des Gesamtkatalogs sicher beherrschen müssen, sondern auf ihrem Prüfungsfragebogen von 33 Fragen (zu je einem Drittel leichter, mittelschwerer und anspruchsvoller Art)
lediglich 17 Fragen richtig ankreuzen müssen", schreibt die Regierung.

Die
Einbürgerung hänge nicht davon ab, ob die eine oder andere Frage falsch beantwortet worden sei.
Einbürgerungsbewerber, die als Zuwanderer zunächst einen
Integrationskurs besucht hätten und dann meist noch weitere sechs Jahre in Deutschland leben und sich mit den hiesigen Verhältnissen vertraut machen würden, bevor sie ihre Einbürgerung beantragen, "werden in der Regel keine Schwierigkeiten mit dem Einbürgerungstest haben", so die Regierung.

Informationen zum Einbürgerungstest vom BAMF

Informationen zum Einbürgerungstest vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

* Wer muss den Einbürgerungstest machen?
* Wie sieht der Test aus?
* Mustertest
* Interaktiver Mustertest
* Interaktiver Fragenkatalog
* Wo kann ich den Einbürgerungstest machen?
* Wie läuft die Prüfung ab?
* Wie kann ich mich auf den Einbürgerungstest vorbereiten?
* Übersicht der Prüfstellen in den Bundesländern


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

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