Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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bei Unternehmen

Erwerbstätigkeit

Erwerbstätigkeit für selbständige Unternehmer / Geschäftsführer

Selbständige Unternehmen, Geschäftsführer oder leitender Angestellter mit Vollmacht (Prokura) können eine Aufenthaltstitel zum Zwecke der (selbständigen) Erwerbstätigkeit erlangen.

Die Entscheidung steht jedoch im
Ermessen der Ausländerbehörde.
Voraussetzungen sind unter anderem ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse, also etwa ein
Investitionssumme von 500.000 € und der Schaffung von mindestens 5 Arbeitplätzen.

Allerdings bestehen auch gute Chancen, wenn diese schwierig zu erfüllenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Das gilt vor allem auch für
Freiberufler.

Erleichterungen durch zwischenstaatliche Abkommen

  • Europaabkommen der EU mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten (Bulgarien/Rumänien).
  • Zu berücksichtigen sind zudem zahlereichen völkerrechtlichen Freundschafts-, Handels und Niederlassungsverträgen mit Meistbegünstigungs- oder Wohlwollensklauseln etwa mit der Dominkanischen Republik, Indonesien, Iran, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Schweiz, Türke, USA, und Russland.
  • Erleichterungen gibt es auch für Flüchtlinge aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention.
  • Erhebliche Erleichterungen gibt es für selbständige Unternehmer mit türkischer Staatsanghörigkeit.


Achtung: Sind türkische Unternehmer bereits in Deutschland, müssen sie darauf achten, dass sie den Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der selbständigen Erwerbstätigkeit vor Ablauf der bisherigen Arbeitserlaubnis stellen.

Unternehmer - Erwerbstätigkeit


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