Ausländerrecht, Einbürgerung, Visa, Familiennachzug, Aufenthaltsrecht


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Verpflichtungserklärung

Allgemeines

Ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung

Die ausländerrechtliche Verpflichtungserklärung ähnelt einer Bürgschaft. Der Gastgeber in Deutschland, der die Verpflichtungserklärung unterschreibt, haftet für die öffentlichen Mittel, die vom deutschen Staat (Stadt/Gemeinde) für den ausländischen Gast eingesetzt werden müssen.

Häufig ist es sinnvoll mit den Antragsunterlagen für ein
Visum gleichzeitig eine Verpflichtungserklärung mit einzureichen.

Verpflichtungserklärungen sind vor allem bei
Besuchen ausländischer Gäste notwendig, nicht jedoch für EU-Bürger, kommen aber auch in anderen Fällen vor, wie bei Au-Pairs.

Wofür haftet man bei einer Verpflichtungserklärung?

Typischerweise handelt es sich um folgende Kosten:

  • für den Lebensunterhalt des ausländischen Gastes
  • für seine Versorgung mit Wohnraum
  • für seine Versorgung im Krankheitsfalle
  • für seine möglicherweise anfallenden Rückführungskosten


Hinweise zur Verpflichtungserklärung des Ausländeramts der Stadt Bonn.

Notwendige Unterlagen für die Verpflichtungserklärung

In der Regel müssen der Ausländerbehörde folgende Unterlagen für eine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden:

  • Einkommensnachweise über das monatliche Nettoeinkommen
  • Mietvertrag (Wohnungsgröße und Miete); bei Hauseigentum Grundbuchauszug
  • Personalausweis, bzw. Pass bei Ausländern
  • Krankenversicherungsnachweis (Reisekrankenversicherung) für den ausländischen Gast


Persönliche Daten

Des Weiteren benötigt das Ausländeramt einige persönliche Daten des ausländischen Gastes:

  • Staatsangehörigkeit
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Passnummer und Gültigkeitsdatum des Passes


Am einfachsten ist es, leserliche Kopien des ausländischen Passes vorzulegen.

Die Anforderungen, welche die Behörde an den Einladenden (Verpflichtungsgeber) stellt, stehen im Ermessen der Behörde. Kriterien können etwa die Dauer des Aufenhalts, Voraufenthalte und das Verhältnis zwischen dem Verpflichtungsgeber und dem Ausländer sein.

Da die Behörde einen gewissen Ermessenspielraum hat, sollte anwaltlichen Rat aufgesucht werden, falls die Anforderungen zu hoch angesetzt werden, vgl hierzu auch die Antwort der Bundesregeriung zu Verpflichtungserklärungen.

Kosten der Verpflichtungserklärung


Die Erteilung der Verpflichtungserklärung kostet bei der Stadt Bonn 25,- EUR.
Die vorgelegten Unterlagen werden zurückgegeben.

Begrenzung der Haftung?

Verpflichtungserklärungen können beschränkt werden, z.B. auf eine bestimmte Höhe oder für einen bestimmten Zeitraum. Gerne helfen wir Ihnen dabei, für Sie eine maßgeschneiderte Verpflichtungserklärung zu entwerfen.


Ihr Rechtsanwalt: Ausländerecht, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung in Bornheim zwischen Bonn und Köln | kanzlei@gutjur.de

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